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Rentenlücke berechnen.

Wie viel bringen AHV und Pensionskasse nach der Pensionierung – und wie gross ist die Lücke zu Ihrem Ziel? Mit den Zahlen 2026, inklusive 13. AHV-Rente. Nichts wird gespeichert oder gesendet.

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AHV-Rente pro Monat, inkl. 13. Rente auf 12 Monate verteilt–
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Deckungsgrad: 0 % Ihres Ziels aus AHV und Pensionskasse.
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Ob sich eine Lücke mit Säule 3a, PK-Einkauf, Sparen oder späterer Pensionierung am besten schliesst, hängt von Ihrer ganzen Situation ab. Das klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Kostenloses Erstgespräch

Keine Anlageberatung, vereinfachte Schätzung in heutigen Franken.

So rechnen wir – und wo die Grenzen sind

  • AHV: Rentenformel nach Art. 34 AHVG mit den Werten 2026 (CHF 1’260 bis 2’520 pro Monat). Als massgebendes Einkommen nehmen wir vereinfachend Ihren heutigen Lohn; die AHV rechnet mit dem Durchschnitt Ihres ganzen Erwerbslebens. Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 1/44.
  • 13. AHV-Rente: ab Dezember 2026 einmal jährlich, hier auf zwölf Monate verteilt.
  • Ehepaare: Die beiden AHV-Renten zusammen sind auf 150 % der Maximalrente begrenzt (CHF 3’780 pro Monat). Der Rechner rechnet pro Person.
  • Pensionskasse ohne Ausweiswert: Hochrechnung nach BVG-Minimum (Altersgutschriften auf dem koordinierten Lohn, Zins 1,25 %, Umwandlungssatz 6,8 %). Ihre Kasse kann deutlich mehr oder weniger leisten – der Wert im Vorsorgeausweis ist immer besser.
  • Teuerung und Lohnentwicklung sind nicht eingerechnet. Alle Beträge sind grob in heutigen Franken zu lesen.

Grundlagen und Quellen (Stand 24.10.2026)

  1. AHV-Renten 2026: Minimalrente CHF 1’260, Maximalrente CHF 2’520 pro Monat, Ehepaare zusammen höchstens 150 % (CHF 3’780). Vollrente bei 44 Beitragsjahren, Rentenformel nach Art. 34 AHVG. Quelle: PwC, Eckwerte Sozialversicherungen 2026 (BSV-Grenzbeträge, 2026 unverändert).
  2. 13. AHV-Altersrente: erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt, ein Zwölftel der jährlichen Altersrente. Quelle: BDO, Neuerungen Sozialversicherungen 2026.
  3. BVG 2026: Eintrittsschwelle CHF 22’680, Koordinationsabzug CHF 26’460, oberer Grenzbetrag CHF 90’720, Umwandlungssatz (Obligatorium) 6,8 %, Altersgutschriften 7 / 10 / 15 / 18 %. Quelle: PwC Eckwerte 2026 (wie oben). Mindestzinssatz 2026: 1,25 % (Bundesratsentscheid vom 05.11.2025, finews).
  4. Säule 3a 2026: höchstens CHF 7’258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. Quelle: PwC Eckwerte 2026 (wie oben).
  5. Kanton Zürich: Einkommenssteuertarife § 35 StG und Kapitalleistungen § 37 StG (Satz für einen Zwanzigstel der Leistung, einfache Staatssteuer mindestens 2 %), gültig ab Steuerperiode 2026. Quelle: ESTV, Kantonsblatt Zürich; bestätigt in RRB Nr. 125/2024. Steuerfüsse Stadt Zürich 2026: Kanton 95 %, Gemeinde 119 %, Kirche 10 % (ESTV, Steuersatz und Steuerfuss 2026).
  6. Direkte Bundessteuer 2026: Tarife nach Art. 36 DBG, Kapitalleistungen aus Vorsorge zu einem Fünftel dieser Tarife (Art. 38 DBG). Quelle: ESTV, Formular 58c 2026.
  7. Lebenserwartung mit 65: Männer 20,4 Jahre, Frauen 23,0 Jahre. Quelle: BFS, Vollständige jährliche Sterbetafel 2024 (Periodentafel).
  8. Nachzahlung Säule 3a: möglich seit 2026 für Lücken ab Beitragsjahr 2025, geänderte BVV 3 in Kraft seit 01.01.2025 (Mitteilung BSV vom 06.11.2024). Quelle: UBS-Ratgeber Nachzahlung 3a.

Keine Anlageberatung, vereinfachte Schätzung. Die Rechner ersetzen weder Ihr Vorsorgereglement noch die Steuerveranlagung. Abzüge, Vermögen, Gemeindeunterschiede ausserhalb Ihres Steuerfusses und persönliche Umstände sind nur grob oder gar nicht berücksichtigt. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert oder gesendet.